Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als abgeschlossen und bindend sobald die Bestellung des Kunden
in unserem Studio einlangt.
Weiters wurde er über die Leistungen die Audiopartner bietet informiert und weiß
über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGb) des Studios
Bescheid.
Als Grundlage für den Auftrag dient ausschließlich das beim Kunden vorliegende
Angebot und die AGb. Nur schriftlich vereinbarte Abweichungen im beiderseitigem
Einverständnis sind rechtlich bindend. Der Kunde erklärt sich mit den
Rahmenbedingungen einverstanden.
2.
Lieferung
Die Lieferzeit für den vereinbarten Auftrag beträgt 30 Tage ab dem Einlangen
der Bestellung.
Bei Überschreiten der Lieferzeit ist es möglich von Seiten des Bestellers
mittels eingeschriebenem Briefs, wo eine Nachfrist von 2 Wochen eingeräumt
wird, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche aus dem vorgenanntem
Grund sind nicht möglich.
3.
Rechnungsstellung, Anzahlung
Die Rechnung wird mit Auslieferung der fertigen Produktion beigelegt.
Zu zahlen ist sie ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gelieferte Produkt Eigentum von
Audiopartner.
Als Bearbeitungsgebühr für eine Mahnung werden 7,28 € in Rechnung
gestellt.
Weitere Aufwendungen wie Inkasso oder Rechtsanwaltskosten trägt der Besteller.
Für Projekte in der Höhe von über 3633,6 € ist eine 10%ige
Anzahlung in der Frist von 2 Wochen nach Auftragserteilung zu leisten. Wird
innerhalb von 30 Tagen oder 30 Tage nach Zusendung von Produktionsvorschlägen
an den Besteller, keine Anzahlung geleistet, so kann dadurch keine Aufnahme
erfolgen. In diesem Fall behält sich Audiopartner das Recht vor
a) den Vertrag für nichtig zu erklären, oder
b) eine Akonto Faktura für geleistete Arbeiten auszustellen.
Für Verdienstentgang werden in beiden Fällen 50% des Projektwertes in Rechnung
gestellt.
4.
Beanstandung
Beanstandungen können längstens 14 Tage nach Erhalt der fertigen Produktion
schriftlich eingebracht werden.
Wobei Mängel nach Abzeichnen der Bestellung nur mehr techn. Natur sein können.
Handelsübliche oder geringe techn. Abweichungen verpflichten nicht zu einer Neuüberarbeitung
der existierenden Produktion bzw. zu Schadenersatzansprüchen. Der Besteller hat
bei gerechtfertigten Beanstandungen weder ein Recht vom Vertrag zurückzutreten
noch Preisreduktion zu begehren. Sehr wohl steht Ihm ein Verbesserungsanspruch
zu.
In diesem Fall sind die Arrangements umgehend zurückzusenden. Weitere Ansprüche
sind ausgeschlossen.
5.AKM,
Austro Mechana
Audio Partner weist bei urheberrechtlich geschützten Musikstücken auf die AKM
bzw. Austro-Mechana Abgaben hin.
Grundsätzlich hat der Kunde selbst für eine Bekanntgabe dieser Daten zu
sorgen. Auf
Wunsch führt dies Audiopartner für Ihn durch. Wobei keinesfalls Gewähr
für die Korrektheit der Angaben von Audiopartner übernommen wird.
6.
Urheberrecht, Copyright
Kopien oder Vervielfältigungen sind nur nach Absprache und schriftlicher
Erlaubnis von Audiopartner möglich. Auch muss der Zweck dafür bekannt gegeben
werden. Weiters ist lt.
Urheberrechtsgesetz aus dem Jahre 1963 (§76) nur Audiopartner berechtigt
durchgeführte Produktionen zu verkaufen od. zu vervielfältigen.
Typischer Fall: Bei mehreren Niederlassungen eines Auftraggebers, wo
gleichlautende Aufnahmen benötigt werden.
Audiopartner muss über die Mehrfachverwendung schriftlich informiert werden.
Dies wird dann eigens gewertet. Bei einem Verstoß hält sich Audiopartner
rechtliche Schritte vor.
Wir distanziere
uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen
uns diese Inhalte nicht zu eigen.
Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Website angebrachten Links.
7.
„Best Angebot“
Bei Inanspruchnahme des „Best Angebot“ hat der Kunde nach Erhalt der jeweils
aktuellen Produktion den (die) vorhandene(n) Tonträger (CD, DAT, Minidisc,...)
an Audiopartner zu retournieren. Bei Auslauf des Vertrags ist auch die letzte(n)
Aufnahme(n) rückzusenden und Eigentum von Audiopartner. Kopien oder andere
Reproduktionen und Verwendungen sind nicht gestattet. Die Urheberrechte besitzt
alleine Audiopartner. Eine Mindestvertragsdauer von 3 Jahren, sowie die
staatlich vorgegebene Indexanpassung gilt für dieses Produkt.
Die Kündigung für diese Produkt muss mindestens ein halbes Jahr vor Beendigung
des Vertrages schriftlich eingereicht werden,
ansonsten verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
8.
Weitere Produktverwendung
Die Produktion für den Kunden ist nur für den vereinbarten Zweck erlaubt.
zB.: Bei einem Auftrag für die Telefonanlage darf das Arrangement bzw. die
Komposition nicht in anderen Medien (Radio, TV,..) zum Einsatz kommen. Wird dies
benötigt so sind die Verwendungs- und Senderechte bei Audiopartner gesondert
anzufordern.
Ein Verstoß bringt rechtliche Schritte mit sich.
9.
Audiofeatures Telefonanlage
Audiopartner holt sich auf Wunsch Daten über die Konfiguration der
Telefonanlage des Bestellers bei der Herstellerfirma ein. Durch fehlerhafte oder
unrichtige Angaben, welche Änderungen oder Fehlproduktionen zur Folge haben, übernimmt
Audiopartner keine Haftung.
Der Besteller hat für die Richtigkeit der Angaben seines Anlagenfabrikanten zu
sorgen bzw. sollte sich von Ihm dafür eine Garantie geben lassen.
10.
Hardwareeingriffe
Bei unbedingt nötiger Zerlegung von Gerätschaften kann bei später
auftretenden Defekten dafür keine Haftung übernommen werden.
zB Direkteinspeisung des Audiosignals durch Überbrückung des Mikros beim
Anrufbeantworter um eine optimale Aufnahme zu erhalten.
11.
Geltendes Recht, Gerichtsstand
Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österr. Recht anzuwenden.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht des
Sitzes von Audiopartner als vereinbart.
12.
Salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGb unwirksam sind oder werden
sollten, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGb im übrigen nicht berührt. An
die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die jeweils geltende gesetzliche
Regelung.
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